Die Impressumspflicht kennt wohl jeder der eine Webseite betreibt. Oder sollte besser jeder kennen. Mittlerweile dürfte sich auch herum gesprochen haben, dass diese Pflicht auch bei Facebook und Google+ Seiten greift. Wie das Einbinden eines Impressums bei Facebook mit Hilfe von Apps relativ simpel funktioniert, zeigt dieser Artikel.
Facebook sieht im Aufbau der Seiten nicht vor, gut sichtbar ein Impressum platzieren zu können. Als einzige Möglichkeit bietet sich der Bereich Info auf der Seite an. Der Begriff als solches dient aber wiederum nicht als passende Bezeichnung für ein Impressum. Dieses Problem kann aber mit dem Umweg durch eine App gelöst werden.
Da gibt es mehrere Möglichkeiten, zwei davon möchte ich hier vorstelle. Wer auf seiner Webseite bereits ein fertiges Impressum hat, ist mit der Facebook-App ImpressumApp gut bedient, wer sich ein (möglichst) rechtssicheres aus seinen Angaben generieren lassen möchte, kann die App von e-recht24.de verwenden.
App für Facebook-Seite installieren
Zunächst muss die gewünschte App auf der gewünschten Facebook-Seite installiert werden. Dazu bieten beide der oben verlinkten Webseite einen komfortablen Installationslink an. Dazu sollte man mit seinem persönlichen Accont, also nicht als Facebook-Seite, im gleichen Browser bei Facebook angemeldet sein.
Ist die Installation angeschubst worden, kommt man mehr oder weniger direkt auf ein Auswahlmenü. Dort muss die Seite ausgewählt werden, für die das Impressum erstellt werden soll.
Die Apps erscheinen nach der Installation auf der Facebook-Seite in der Infoleiste direkt unter dem Profilbild.
Bei der ImpressumApp ist die weitere Vorgehensweise recht simpel: Einfach auf die App klicken und den Inhalt bearbeiten. Hierzu kann, wenn bereits fertig, einfach das Impressum der Webseite verwendet werden.
Beim Impressumsgenerator für Facebook von eRecht24.de kann die App ebenfalls durch anklicken eingerichtet werden. Auch hier kann ein bereits bestehendes Impressum verwendet werden oder man nutzt den Generator. Das Beantworten der Fragen dauert keine fünf Minuten, sofern man natürlich alle Daten parat hat.
Durch die Verwendung von Facebook-Apps kann man auf seiner Seite immerhin einen gut sichtbaren Link zum Impressum platzieren.
Wann benötigt man ein Impressum auf Facebook?
Wenn Profile und Seiten nicht rein privater Art sind, benötigen diese auch ein Impressum. Der Knackpunkt ist die Definition von „privat“. Denn nachhaltige Tätigkeiten gelten als „geschäftsmäßig“ und damit benötigt man ein Impressum. Egal ob man nun Gewinne erzielt oder nicht. Da kann einem schon die von Facebook eingeblendete Werbung einen Strich durch die Rechnung machen.
Weitere wichtige Informationen findet man in diesem Beitrag auf e-Recht24.de.
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Vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Immer wieder ein sehr spannend sich mit dem Thema zu beschäftigen.