AdSense und DSGVO – Anzeigen von unpersonalisierter Werbung



Sind Google AdSense und Analytics auch nach dem 25. Mai 2018 noch einsetzbar? Oder braucht es da wirklich die Einwilligung des Nutzers? Und wie kommuniziert das Google eigentlich?

1. Anzeigen von AdSense unpersonalisierbar machen

Ein Problem bei AdSense sind die personalisierten Anzeigen. Legt jemand etwas bei Webshop A in den Warenkorb, kann er unter Umständen auf eine Retargeting-Liste geraten und erhält mittels des Displaynetzwerkes nun über viele Webseiten hinweg Werbeanzeigen zu diesem Produkt.
Die personalisierte Werbung besteht aber nicht nur aus dem Retargeting der Shops, sondern auch aus Google selbst. Sucht ein Nutzer bei Google ein bestimmtes Produkt, können ihm auch dazu passende Werbeanzeigen eingeblendet werden.

Dieser Artikel ist natürlich keine Rechtsberatung!

Problematisch ist eben dieses Verhalten wegen der DSGVO. Stichwort: personenbezogene Daten. Erlaubt wäre es, wenn der Nutzer vor der Einblendung der Anzeigen, explizit der personalisierten Werbung zustimmt.
Diese Zustimmung scheint Google weitgehend dem Webseitenbetreiber überlassen zu wollen. Also quasi noch eine Abfrage, die den Besucher gleich beim ersten Aufrufen der Seite nervt.

Aus den E-Mails die Google bislang versendet hat, geht für mich kaum ein konkreter Hinweis hervor, was denn nun gegen die personalisierten Anzeigen getan werden kann.

AdSense-Einstellungen für unpersonalisierte Anzeigen

Die Lösung findet sich versteckt in den Einstellungen des AdSense-Kontos:

Unter Anzeigen zulassen und blockieren -> Content-Seiten -> Alle eigenen Webseiten

findet sich der Punkt EU-Einwilligung als letzter Reiter. Dort kann die entsprechende Option angepasst werden.

Einstellung für unpersonalisierte AdSense-Anzeigen

Natürlich kommen die Anzeigen immer noch von extern und eine Übertragung der IP-Adressen findet auf diesem Wege statt. Hier kann (könnte, sollte, müsste) das berechtigte Interesse des Webseitenbetreibers greifen. Nämlich die Wirtschaftlichkeit des Angebots zu erhalten.
Ob das so korrekt ist, wird sich noch zeigen…

Was ist mit Google Analytics?

Gute Frage. Die deutsche Datenschutzkonferenz hat, flexibel wie immer, Ende April bekannt gegeben, dass für das Tracking von Nutzern eine explizite Einweilligung empfohlen wird. Wie gesagt, ist es nur eine Empfehlung. Ob sich in Zukunft Richter an diese Empfehlung halten, wird sich ebenfalls erst zeigen.
Auch hier würde ich mit gültigem Auftragsverarbeitungsvertrag von einem berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers ausgehen, Tracking zu benutzen.

Eine wirklich konkrete Aussage gibt es von Google aber auch dazu nicht. Zwar versendet Google E-Mails in denen passende Information enthalten sein sollen, leider sind diese aber auf Englisch verfasst und bieten in meinen Augen auch keine konkreten Handlungsempfehlungen.
Nur nette Links zu fein angehübschten Infoseiten-Blabla wie sehr Google doch der Datenschutz am Herzen liegt, die lassen sich prima entdecken.

Weitgehend auf Google verzichten?

Man könnte meinen, Google hat kein allzu großes Interesse daran, dass Webseitenbetreiber aus dem europäischen Raum die Dienste weiter nutzen. Jeder dritte Post in Facebook-Gruppen geht darum, ob es noch legal ist Google Fonts zu nutzen. Was ist mit der Einbindung von Google Maps? Und YouTube-Videos?

Da wird einem erstmal bewusst, wie die Krake Google in allen Bereichen des Internets auf fast jeder Webseite ihre Fingerchen im Spiel hat. Und wieso gibt es eigentlich kaum bekannte Alternativen dazu? Europäische Alternativen, die nicht dem Suchmaschinenmonopolisten alle Daten zuschaufeln?

Neuland.



3 Kommentare:

  1. Auch über ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO herrscht hier totale Unklarheit, auch bezüglich der Google-Richtlinie, die ja zunächst keine Vorschrift ist. Ich kam auf Dein Blog, weil ich hoffte, hier eine Lösung zu finden, aber leider gibt es auch hier keine guten, finalen Tipps. Diese verfluchte Grundverordnung ist wirklich die Pest, ich ärgere mich seit zwei Jahren jeden Tag darüber. Statt in der EU mal das nötige Klima zu schaffen, um Facebook und Google Paroli zu bieten, sitzt man hier in trauter Kleingärtneratmosphäre und geht jedem einzelnen Blogger undWebsitebetreiber auf den Keks, schafft Rechtsunsicherheit, während sich die Dicken Fische in den USA ins Fäustchen lachen. Fazit der DSGVO: Adsense-Umsätze sind auf 25% runter wegen der nichtpersonalisierung,jedes Plugin, jedes Theme kann die böse Abmahnungsstolperfalle sein, die die Existenz kostet. Gleiches gilt für die nicht vorhandene Fair Use Policy in der EU. Das verhindert nicht nur Kreativität, sondern ist auch Zensur durch die Hintertür, denn viele User dürften Wegen der DSGVO das Bloggen eingestellt oder gar nicht begonnen haben.

    Der Gesetzgebung der letzten Zeit entnehme ich nur eines: Das Internet, insbesondere die Möglichkeit, dass jeder seine Meinung kundtun kann, ist unseren Mächtigen unheimlich. Sie hätten es gerne wieder weg, aber weil das nicht geht, wird es halt zu Tode reguliert…

    • Hi, sélbst Seiten wie Recht24, die ja viel über DSGVO schreiben, wissen es nicht genau. Für deine WP Seite gibt es ja schon einige Opt-In Lösungen womit du ja „theoretisch“ auf der sicheren Seite wärst. Allerdings wird es bald so sein das man erst 1000 Kästchen aktivieren/deaktivieren muss bis man zum eigentlichen Inhalt gelangt. Wie lesen eigentlich die Spider in Zukunft unsere Seite aus :-)

  2. Ich würde sagen der Pfad für die Deaktivierung der „Personalisierten Anzeigen“ hat sich in der etwas in der Bezeichnung geändert.

    Blockierungen -> Content -> Alle Websites -> EU-Nutzereinwilligung

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